Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung und der Betrieb von Fitness-Studios, sei es in gemieteten oder in eigenen Räumen sowie die Beteiligung an entsprechenden Unternehmungen. Hierzu gehören auch die insoweit üblichen Nebenbetriebe, Bewirtung, Einzel- und Großhandel mit Fitnessprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Fitnessbekleidung usw..