Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Hotels, Aparthotels oder sonstigen Betrieben des Beherbergungsgewerbes sowie von gastronomischen und weiteren touristischen Einrichtungen. Einschließlich der Ausführung gastronomischer Dienstleistungen jeder Art, insbesondere der Handel mit gastronomischen Produkten, der Catering-Service, die Einbringung von Hotelserviceleistungen und touristischen Dienstleistungen, wie Eintrittskartenservice, Zimmerbuchungen oder Reiseveranstaltungen. Das reine Vermitteln von Übernachtungsmöglichkeiten ist ebenso mit einbezogen, wie das Betreiben einer Tourismusauskunft, Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser sowie das Betreiben von Camping- oder Reisemobilstellplätzen.