Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Geschäftsführung und Vertretung der TeHa-Systems GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg (im Folgenden "Hauptgesellschaft") genannt, als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
Unternehmensgegenstand der Hauptgesellschaft sind Internetprogrammierungen, die Erstellung und Wartung von Computernetzwerken oder -räumen, die Beratung, Ausstattung und Administration im IT-Umfeld und die Software-Entwicklung