Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Beratungsleistungen insbesondere die Technologieberatung in den Bereichen Elektronik, Mikroprozessoren und Software. Gegenstand des Unternehmens ist ferner, sofern und soweit dafür keine Erlaubnis erforderlich ist, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wertpapieren oder Beteiligungen an Gesellschaften die einen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmensgegenstand haben oder deren Unternehmen der Gesellschaft dienlich sein könnte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in solchen Gesellschaften.