Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Übernahme der Geschäftsführung bei diesen, Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte sowie gewinnbringende Anlage von Kapitalmitteln der Gesellschaft