Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung von Unternehmen, insbesondere soziale Einrichtungen, Vertrieb medizinischer Schutzkleidung und Pflegesachmittel und Betreiben eines Kiosks dowie Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck und Verwaltung solcher Beteiligungen