Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist
- die Beratung und Umsetzung in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Unternehmensidentität, Prozessgestaltung sowie Finanz- und Buchhaltungscontrolling,
- die Entwicklung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Grundstücken und Unternehmensbeteiligungen,
- die Ausübung von Tätigkeiten in der Organisation von Veranstaltungen, im Betrieb mobiler Gastronomieeinheiten sowie im Handel mit erlaubnisfreien beweglichen Wirtschaftsgütern.