Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Förderung des Wohlfahrtswesens; Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben; Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend auf der Grundlage der Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes in bedarfs- und leistungsgerechter Weise; Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in der Satzung unter § 4 Abs. 1 Nr. a.-c. genannten gemeinnützigen Zwecke durch Beschaffung und Weiterleiung von MItteln an den DRK Kreisverband Neumünster e.V.; Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden zur Förderung der zuvor genannten Zwecke; Betrieb und Unterhaltung von allen sonstigen notwendigen Einrichtungen im Sinne der zuvor genannten Zwecke