Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Beratung und Umsetzung für Gesellschaften in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel sowie Hotellerie, Konzeptentwicklung zur Belebung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesonderes im Innenstadtbereich, Markenentwicklung zur Stärkung von leerstehenden Flächen sowie Stadtentwicklung und Projektentwicklung zur Umsetzung von Firmenportfolios sowie deren Umsetzung und Betrieb von Brauereien und Brauhäusern nebst gastronomischer Leistungen