Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Serviceleistungen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung und Management, Bau- und Renovierungsarbeiten, Verwaltung und Betreuung von Mietobjekten sowie Holz- und Bautenschutz.