Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und Bildung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, Eingliederungshilfen und Unterstützungsmaßnahmen von seelisch und geistig behinderten jungen und heranwachsenden Menschen anzubieten, die sich aufgrund ihrer Beeinträchtigung nur eingeschränkt in die Gesellschaft eingliedern können. Die Gesellschaft initiiert darüber hinaus kulturelle Veranstaltungen und Feste für diese Menschen und bietet Weiter- und Fortbildungsangebote für Betreuer in der Jugendhilfe an.