Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung ärztlicher Leistungen, sowie der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), in denen angestellte Ärzte und ggf. Vertragsärzte Patienten ärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundene Leistungen sowie alle daraus resultierende Folgeleistungen erbringen, insbesondere in Schleswig-Holstein