Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), insbesondere die Förderung und der Erhalt der Lebensqualität und der Selbstbestimmung unheilbar erkrankter Menschen in der Versorgungsregion (Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Pinneberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Kaltenkirchen Land, Amt Kisdorf) durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)