Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Immobilien, Anmietung von Wohnungen und Zimmern zwecks Weitervermietung, Kauf und Verkauf von Grundeigentum, Vermittlung von Immobilien, Vermietung von Ferienwohnungen, Apartments und Zimmern, Vermittlung von Mietfahrrädern und Mietautos sowie die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen