Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Design, Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb und Betreibung von Software; Wartung von Software; Einkauf und Verkauf von Software und Softwareteilprodukten; jegliche Beratungstätigkeit in Zusammenhang mit Software- Entwicklung, Wartung, Konzeption, Auftragstellung, Vermarktung, Businessmodel und Betrieb; Consulting; Vertrieb von Modeartikeln und Merchandise über E-Commerce-Systeme und Print on Demand Dienstleister sowie über Dropshipping; Erstellung und Verkauf von Designs; Entwicklung und Betreibung von Affiliate-Software