Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften und berufsständischen Vereinigungen zu beteiligen, soweit dieses rechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft darf auswärtige Beratungsstellen bzw. Zweigniederlassungen errichten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind