Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; insb. durch Förderung der Jugendhilfe, Durchführung von Gruppenarbeit und anderen Projekten zur Steigerung der sozialen Kompetenz, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Unterstützung in der Berufsfindung junger Menschen, Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgter und Flüchtlinge mit trauma- und kunsttherapeutischen Angeboten, Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Förderung des Schutzes von Ehe, Familie und insbesondere von Kindern (Kinderschutz), Förderung von Kunst und Kultur.