Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden, Gesamtvertretung kann angeordnet werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung oder Bewirtschaftung von Eigentumswohnungen, Teileigentumsobjekten und Wohnungs- und Teileigentums-Erbbaurechten i. S. des Wohnungseigentumsgesetzes sowie von Mietwohnungen und gewerblichen Mietobjekten. Sie kann auch Bauten in eigenem Namen errichten oder betreuen. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben sowie alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der geschäftspolitischen Grundsätze und Zielsetzungen der alleinigen Gesellschafterin, der Gemeinnützigen Heimstätten-Genossenschaft Kiel-Ost eG.