Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten augenärztlichen Versorgung sowie zur Ausübung der sonstigen augenärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl; weitere Versorgungsformen einschließlich der belegärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen heilkundlichen Tätigkeiten im Sinne einer wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung und der Koorperation mit ambulanten und stationären Leistungserbringern auch im Bereich der Rehabilitation und Vorsorge, soweit rechtlich zulässig