Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Veranstaltung von Konzerten, Opern, Ausstellungen, Messen, Kulturreisen, Betrieb von Besucherorganisationen, Abonnements und Organisation von Gruppenbesuchen bei kulturellen Veranstaltungen sowie artverwandte Tätigkeiten. Erstellung und Vertrieb von Schriften aus dem kulturellen Bereich, Vertrieb sonstigen Merchandisingartikel im Zusammmenhang mit obigen Veranstaltungen