Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, deren Bebauung und ENtwicklung im Rahmen von Bauträgergeschäften, sowie damit im Zusammenhang stehener Nebenarbeiten. Ferner Verputzarbeiten innen und außen, WDVS-Arbeiten