Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren sowie der Groß- und Einzelhandel mit Fleisch, Wurstwaren und anderen Lebensmitteln. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, sich an ihnen als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen und deren Geschäfte zu führen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, auch weitere Tätigkeiten zu übernehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.