Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Fahrern und Fahraufträgen/Transporten sowie der Handel, der Vertrieb und die Vermittlung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen einschließlich des Betriebs von Internetplattformen mit entsprechendem Inhalt sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr.