Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte, sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.; ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen;
der Erwerb, Sanierung, Verwalten, Vermieten und Verpachten von eigenen Grundstücken und Gebäuden;
die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen