Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Arbeitnehmerüberlassung
- Bauausführungen aller Art, insbesondere Trockenbau und Baunebengewerbe
- Im- und Export sowie der (Online-) Handel mit Waren aller Art, insbesondere von Baustoffen, z.B. Fenstern und Türen, sowie Baustoffzubehör
- Erbringung von Beratungs- und Montagedienstleistungen für Baustoffe, z.B. produktbegleitende After-Sales- und Pre-Sales-Services
- Erbringung von Gebäudereinigungsdienstleistungen
- Vermietung von Baumaschinen und deren Zubehör
- Erbringung von Transport- und Speditionsdienstleistungen
- Zimmervermietung