Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Immobilienverwaltungen, Dienstleistungsbetrieben und Handwerksunternehmen, die direkt oder indirekt mit oder für Immobilienverwaltungen tätig sind. Beteiligung kann der komplette Erwerb oder eine Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung an vorbezeichneten Unternehmen sein. Verwaltung von Grundstücken, Wohnungen und Gebäuden (Hausverwaltung) im Inland, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen bzw. der Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Grundstück, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Immobilien und Wohnungen sowie Immobilienberatung