Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, Durchführung von Beratungsleistungen für Privatpersonen, Unternehmen und Unternehmensmanagement, sofern diese jeweils keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich macht sowie Handel mit unterschiedlichen Vermögenswerten aus eigenen und fremden Beständen