Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung sowie An- und Verkauf von Hard- und Software, Lizenzen und vergleichbaren Rechten aller Art, insbesondere von Marken und Softwarelizenzen, Hard- und Softwareentwicklung sowie technische Beratung in Bezug auf Hard- und Software, Marken und Lizenzen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte und nicht genehmigte Tätigkeiten sind ausgeschlossen