Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V, in dem angestellte Ärzte und Vertragsärzte Patienten ärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundene Leistungen sowie alle daraus resultierenden Folgeleistungen erbringen. Das Unternehmen wird insbesondere ärztliche Leistungen auf den Gebieten der internistischen Rheumatologie, der Osteologie, der Autoimmunmedizin sowie der Laboratoriumsmedizin erbringen; eine Erweiterung der ärztlichen Fachgebiete zulässig. Ferner die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern (insbesondere auch die Beteiligung an örtlichen und überörtlichen Berufsausbildungsgemeinschaften), mit Einrichtungen der Versorge und Rehabilitation und mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen (zum Beispiel der integrierten Versorgung), soweit dies rechtlich zulässig ist.