Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von Luft- und Wasserfilteranlagen sowie dazugehörigem Zubehör; Beratung zu Abläufen und technischen Prozessen von Augenoptikern, branchennaher Betriebe und in der Industrie; Unternehmensberatung und Erbringung von Marketingleistungen für Augenoptiker und branchennaher Betriebe; Beratung, Ankauf, Überholung und Verkauf von Geschäftsinventar und Maschinen