Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gastronomiebetrieb, Lizenzvergabe, Tätigkeit als Franchisegeber im Gastronomie- und Lebensmittelbereich, Handel mit Lebensmitteln, Einrichtungsgegenständen und Zubehör für die Gastronomie, Beratung im Zusammenhang mit der betriebswirtschaftlichen Führung sowie der Einrichtung von gastronomischen Betrieben