Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a)
der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinen, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgütern, Elektrogeräten und Möbeln, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren;
b)
der Erwerb, die Modernisierung, die Veräußerung, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien;
c)
Dienstleistungen im Bereich Spedition und Logistik sowie
d)
die Produktion von Gütern, insbesondere von Ersatzteilen, insbesondere für Autos und von Carbonglasfaserprodukten
e)
das Betreiben einer Kfz-Werkstatt und Reparaturen von Kraftfahrzeugen sowie alle
damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten