Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Errichtung, Bereitstellung, Betreuung und Vermietung von Stromverteilungssystemen, vornehmlich für Baustellen und Veranstaltungen sowie die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten, Wartungs- und Prüfarbeiten, Reinigung und Überholung von Netzstationen, Kabelmontagearbeiten sowie Bauleitertätigkeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.