Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und die Vertretung von anderen Gesellschaften und/oder die Verwaltung von Beteiligungen, deren Gegenstand der An- und Verkauf von Grundstücken zu eigenen Zwecken, die Objektplanung und Bebauung von Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden, die Verwaltung und Betreuung von Wohnanlagen, die Vermittlung von Gebäudeversicherungen sowie der Handel mit Grundstückszubehör, nicht aber Geschäfte nach der Makler- und Bauträgerverordnung, ist.