Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Nach dem KAGB, dem KWG und dem RDG erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen