Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Ausübung des nicht bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbes gemäß den gewerberechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Groß- und Einzelhandel mit Produkten und Erzeugnissen aus Entwicklungsländern; das Gewerbe der Marktfahrer gemäß den gewerberechtlichen Bestimmungen; die Errichtung von Betriebsstätten in Form von Filialen oder als Franchisegeber im Konsens der Marke "Eine-Welt-Laden" und dem bereits vorhandenen Franchisekonzept der Eine Welt Handel AG; die Übernahme einschlägiger Handelsvertretungen unter Mehrheitsbeschluss; das Begründen von Kooperationen jeglicher Art unter Mehrheitsbeschluss.