Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand des Unternehmens im
Wesentlichen die Vermögensverwaltung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken ist sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art ist.
Vermittlung von Verträgen über den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben (Tätigkeiten gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 3a und b sowie 4 GewO)
Vermittlung von Darlehensverträgen (Tätigkeiten gem. § 34i GewO). Tätigkeiten i.S.d. Kreditwesengesetzes sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens. Unternehmensberatung.