Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften, die die Planung, die Errichtung, den Erwerb und den Betrieb einer Biogasanlage, den Anbau und die Verarbeitung von Biomassen, die Produktion und Aufbereitung von Wärme, Energie und Wertstoffen sowie den Handel mit hieraus resultierenden Produkten zum Gegenstand hat