Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte; allgemeine Management-Beratung im In- und Ausland und damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist; Beratung, Projektmanagement und Produktmanagement, insbesondere in digitalen Projekten