Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und Installation von Gebäudetechnik aller Art und sämtliche den Gesellschaftszweck fördernde Nebengeschäfte, Erbringen von Hausmeister-Dienstleistungen, Glas- und Fußbodenpflege, Durchührung von Pflege-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden und Außenanlagen