Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zusammenbau von Fertigteilen aller Art, insbesondere für Abfüll- und Verpackungsmaschinen, Montagen derselben, Dienstleistungen im Bereich Abfüllen und Konfektionieren, Handel mit neuen und gebrauchten Maschinen und Anlagen sowie Handel mit Rohstoffen und Fertigwaren, Verwaltung eigenen Vermögens