Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Planung, Einrichtung und Umbauten von Läden und Verbrauchermärkten
2. Betreuung und Beratung von Läden und Verbrauchermärkten auf dem Gebiet der Warenpräsentation, Kundenführung und Sortimentspflege
3. Entwicklung von Warenträgern, insbesondere von Regalsystemen, und deren Vertrieb, jeweils in Deutschland und im europäischen Ausland