Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung, Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien, Erwerb die Veräußerung von Grundstücken, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Unternehmen