Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertretung von Industrie- und Handelsbetrieben mit Artikeln und Materialien, Armaturen, Rohren, Formstücken, Messgeräten aller Art und Baumaterialien aller Art, insbesondere für die kommunale und gewerbliche Versorgungswirtschaft, Werften und Industrie. Die Gesellschaft ist
befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen. Die Firma darf sich ferner mit anderen Unternehmen zur Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an artfremden Unternehmen erwerben und auswerten.