Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften/Personengesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Grabbe Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in 24787 Fockbek