Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken, Entwicklung von Grundstücksprojekten -"Solitär Grundstücke", konzeptionelle Beratung rund um die Immobilie, Verkaufsabwicklung und Begleitung, Entwicklung/Gründung von Grundstücksgesellschaften, Beteiligung an anderen Gesellschaften/Grundstücksgemeinschaften, Generationsberatung, "lebzeitige" Übertragung von Vermögenswerten, Vorsorge-Konzepte, Regelung der Nachfolge, Beratung bei Unternehmens- und Grundstücksverkäufen