Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens für eigene Rechnung, Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als Komplementärin oder Kommanditistin, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Verwaltung von Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung sowie Vertretung bei Kommanditgesellschaften