Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Handel mit Immobilien aller Art sowie deren Verwaltung,
- Durchführung von Sanierungs- und Revitalisierungsarbeiten von privaten und gewerblichen Immobilien,
- Baudienstleistungen sowie Vermittlung von Baudienstleistungen als Generalübernehmer oder Generalunternehmer,
- Bodenbelagsarbeiten, Eisenflechtung, Estricharbeiten, Bautrocknung, Trockenbau, Raumausstattung, Gebäudereinigung, Abbruch und Entkernung, Erdarbeiten
und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte