Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, wobei der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder Erbbaurechten ausgenommen ist
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, wobei der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder Erbbaurechten ausgenommen ist
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Modulhäusern und damit im Zusammenhang stehenden Baulichkeiten