Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Spielhallen sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden gesetzlich zugelassenen Geschäfte, insbesondere in Rendsburg, Betriebe nach dem Gaststättengesetz, Vermittlung von Sportwetten, der Handel und Vermittlung mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (ausgenommen erlaubnispflichtige).